Kosten für Verfassungsverfahren offenlegen
Die FDP-Fraktion will wissen, welche Kosten dem Land durch Gerichtsverfahren zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz entstanden sind. Im Fokus stehen Ausgaben für juristische Beratung, Verfahren vor Gerichten und mögliche Erstattungen an Kläger.
Konkret zeigt die Antwort der Landesregierung: Für ein Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht wurden rund 15.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt. Hinzu kamen Erstattungen an Beschwerdeführer. Auch beim Bundesverfassungsgericht entstanden Kosten für anwaltliche Vertretung. Weitere Ausgaben könnten noch folgen, sind aber teils noch nicht beziffert.
Der Hintergrund: Verfassungsfragen rund um Sicherheitsgesetze betreffen Grundrechte und staatliches Handeln.
Für die FDP ist klar: Bürger haben ein Recht zu erfahren, wie ihr Steuergeld eingesetzt wird. Transparenz schafft Vertrauen und hilft, staatliches Handeln kritisch zu überprüfen.