WULFF: Katastrophenschutzgesetz: Gute Ansätze, aber entscheidende Lücken bleiben.
Zum Gesetzentwurf zur Neureglung des Katastrophenschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der Sprecher der FDP im Landtag, David Wulff:
„Der Gesetzentwurf enthält wichtige und überfällige Modernisierungen. Gerade die stärkere Berücksichtigung von Krisenlagen, der Schutz kritischer Infrastruktur und die Einbindung von Spontanhelfenden sind richtige Schritte. Das zeigt: Die Herausforderungen haben sich verändert und das Gesetz reagiert darauf.“
Gleichzeitig weist der Entwurf nach wie vor Lücken bei Fragen zur Finanzierung auf. David Wulff macht deutlich: „Katastrophenschutz ist eine Landesaufgabe. Wer Verantwortung trägt, muss sie auch finanzieren.“
David Wulff erklärt weiter: „Der Gesetzesentwurf hält weiterhin an einer Förderlogik fest, bei der sich die Unterstützung nach den verfügbaren Haushaltsmitteln richtet. Das wird der Realität im Katastrophenschutz nicht gerecht.”
Zudem bleibt die Frage nach der Helfergleichstellung offen. Eine echte Gleichstellung, etwa bei Absicherung, Entschädigung und Rahmenbedingungen, wird nicht erreicht. Für David Wulff steht aber fest: „Wer Seite an Seite im Einsatz steht, darf nicht unterschiedlich behandelt werden.“
Weiterhin finden sich im Gesetzesentwurf keine klaren Kriterien für die Einbindung weiterer Organisationen. Für David Wulff ist klar: „Gesetze müssen im Einsatz funktionieren, nicht nur auf dem Papier.“ Demnach bedarf es hier konkrete, festgeschriebene Absicherung für die Verbände, damit bestehende, bewährte Strukturen geschwächt werden.
Für den Sprecher der FDP im Landtag steht fest: „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber er bleibt an entscheidenden Stellen unvollständig. Jetzt kommt es darauf an, die offenen Punkte konsequent nachzubessern, um dem Katastrophenschutz faire Voraussetzungen zu bieten.”