WULFF: Der Schutz des Verfassungsgerichts braucht Sorgfalt, keine parteipolitische Symbolik

Zu der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss zur Änderung der Landesverfassung M-V erklärt der Gruppensprecher der FDP im Landtag M-V, David Wulff:
„Die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts ist nicht verhandelbar. Wer den Rechtsstaat schützen will, muss seine zentralen Institutionen krisenfest machen. Deshalb ist es richtig, über einen stärkeren verfassungsrechtlichen Schutz des Gerichts und über wirksame Mechanismen gegen Blockaden bei Richterwahlen zu sprechen.“

Gleichzeitig mahnt Wulff, die hohen Hürden des Verfassungsrechts nicht im Schnellschuss kurz vor Ende der Legislatur zu überspringen:
„Gerade Verfassungsrecht darf nicht im Stil einer tagespolitischen Auseinandersetzung geändert werden. Wenn wir das Landesverfassungsgericht besser schützen wollen, dann muss das rechtlich präzise, institutionell ausgewogen und mit möglichst breiter demokratischer Mehrheit geschehen. Der Schutz des Verfassungsgerichts ist zu wichtig für parteipolitische Schaufensterdebatten.
Es geht nicht darum, Mehrheiten von morgen auszutricksen, sondern darum, die Funktionsfähigkeit eines unabhängigen Verfassungsorgans dauerhaft zu sichern.“

Wulff sieht in der heutigen Anhörung einen wichtigen Schritt, gibt aber zu bedenken:
„Der momentan vorliegende Gesetzentwurf genügt in seiner Form nicht den Erwartungen, die ich an eine Verfassungsänderung stelle. Es kommt jetzt darauf an, die Hinweise sorgfältig auszuwerten und einen verfassungsrechtlich belastbaren Vorschlag zu erarbeiten. Wir sind zu Gesprächen bereit – aber nicht für Symbolpolitik, sondern für eine langfristig tragfähige Lösung zum Schutz unseres Rechtsstaates.“