WULFF: Staat muss bei Drohnenabwehr handlungsfähig bleiben

Anlässlich der geplanten Änderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V äußert sich der Sprecher der FDP im Landtag M-V, David Wulff, zur vorgesehenen Möglichkeit, private Betreiber kritischer Infrastrukturen künftig in die Abwehr unbemannter Flugobjekte einzubinden: „Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine immer wichtigere Herausforderung für die innere Sicherheit – dazu gehört auch der Umgang mit potenziell gefährlichen Drohnen. Aber klar ist für uns die Grundlinie: Die Abwehr solcher Bedrohungen bleibt in erster Linie eine staatliche Aufgabe.“


„Die Einbindung privater Akteure bei sensiblen Sicherheitsmaßnahmen muss sehr genau abgewogen werden und soll immer als Ergänzung der polizeilichen Kompetenzen gesehen werden. Hier wird sie zum Regelfall.“
Für Wulff kommt der Verdacht auf, dass die Landesregierung mit der Flucht zu den privaten Sicherheitsdiensten, der aufgabengerechten Austattung und Leistungsfähigkeit der Polizei ausweichen möchte. Mit Blick auf die Sicherheitslage betont er: „Wir sehen, dass die technischen Herausforderungen wachsen – das erfordert eine starke und gut ausgestattete Polizei. Hier muss das Land investieren. Die öffentliche Hand darf sich bei der Drohnenabwehr nicht aus der Verantwortung ziehen.“